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Abschnitt 12
EINE URCHRISTLICHE
SCHULE?
DAS DARF NICHT SEIN!
(1986-2001)
AUSZÜGE
Für eine lebendige Glaubensgemeinschaft ist es
selbstverständlich, auch für die Erziehung der Kinder eine eigene
Alternative zu entwickeln und anzubieten. Schon Mitte der achtziger Jahre
begannen die Urchristen, eigene Erziehungseinrichtungen aufzubauen. Dies ist
z.B. bei Kindergärten von den rechtlichen Anforderungen her (Fachpersonal
usw.) nicht allzu schwierig. Die Behörden hatten kaum die Möglichkeit, dies
zu verweigern.
Von Anfang an wurde jedoch klar, dass solche Einrichtungen der Kirche ein
Dorn im Auge waren. Als die Urchristen in Würzburg einen ersten Kindergarten
eröffneten, brach der Würzburger Vertreter des Evangelischen Pressedienstes,
Gerhard Lenz 488, im katholischen Fränkischen Volksblatt
489 (1.2.86)
sogleich eine Kampagne vom Zaun. In einem fast ganzseitigen Artikel
berichtet er ausführlich über „personelle Verflechtungen“ zwischen dem
Verein „Kinderland e.V.“ und den Urchristen. Der Würzburger Sozialreferent
Peter Motsch nimmt Anstoß daran, dass man ihn vor Erteilung der vorläufigen
Betriebsgenehmigung über diese Verbindung im Unklaren gelassen habe – obwohl
dies an den rechtlichen Voraussetzungen nicht das Geringste ändert! Aber ein
„Ketzer“ hat eben seinen Glauben überall zu offenbaren ...
Die Regierung von Unterfranken beanstandet laut Volksblatt, dass der
Kindergarten „inmitten vielbefahrener Bundesstraßen in einem Gewerbegebiet“
liege. Dass das betreffende Gebäude – ein einstöckiges Haus – in einem
geschützten, begrünten Hof liegt, von den umgebenden Straßen durch
mehrstöckige Gebäude abgeschirmt, verschweigt Lenz nicht nur: Er bringt auch
noch ein völlig irreführendes Foto, auf dem er nicht den Kindergarten,
sondern einen angrenzenden Parkplatz samt einem Müllbehälter mit leeren
Flaschen zeigt. Und am Ende des Artikels fordert er die Leser unverblümt zum
Boykott des Kindergartens auf – denn diese könnten ja sonst angesichts der
in diesem Stadtteil fehlenden Kindergartenplätze auf die Idee kommen, dort
ihre Kinder hinzuschicken: „Sollte der behördenintern so umstrittene
Kindergartenland-Kindergarten am Europastern offiziell seinen Betrieb
aufnehmen, müssten sich interessierte Grombühler Eltern hier wohl einige
Fragen stellen.“ Hauptsächlich wohl die Frage, ob ein Katholik oder
Protestant eine von der katholischen Zeitung offiziell als „ketzerisch“
gebrandmarkte Einrichtung benützen darf, ohne selbst in Ketzerverdacht zu
geraten.
Die „Versuchung“ blieb ihnen in diesem Fall erspart. Die urchristlichen
Eltern fanden sehr bald andere Standorte für ihre Kindergärten außerhalb der
Stadt. 490 Und noch im selben Jahr (am 24. 10. 1986) stellten sie bei den
zuständigen Behörden den Antrag, eine private Weltanschauungs-Schule
einrichten zu dürfen. Diese Möglichkeit ist sowohl im Grundgesetz
491 als
auch in der Bayerischen Verfassung 492 ausdrücklich vorgesehen. Doch die
Regierung von Unterfranken lehnte auf Anweisung des Bayerischen
Kultusministeriums diesen ersten Antrag im Sommer 1988 ab. Die Urchristen
machten von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch – und stellten mit
Erstaunen fest, dass die Regierung von Unterfranken sich bei ihrer
„Urteilsfindung“ zum großen Teil auf ein „Informations“-Dossier des
Bischöflichen Ordinariats Würzburg gestützt hatte! Als offizielle Begründung
wurde allerdings nur angegeben, dass die organisatorische „Verfestigung“ des
Universellen Lebens für das Betreiben einer Schule nicht ausreichend sei.
Zum Skandal wird diese Ablehnung, wenn man von zwei Vorgängen Kenntnis hat,
die gleichzeitig am 5. September 1988 stattfanden: Am selben Tag, als das
Kultusministerium in München der Regierung von Unterfranken die Weisung
erteilt, den Antrag der Urchristen abzulehnen, genehmigt die Regierung von
Oberbayern einen anderen Antrag zur Errichtung einer Privatschule: einer
kirchlichen. Antragsteller ist die „Integrierte Gemeinde“ in Walchensee.
Hier ist der Ablauf genau umgekehrt wie im Fall der Urchristen: Das
Kultusministerium hebt sogar einen Ablehnungsbescheid der Regierung von
Oberbayern auf. Bischof Stimpfle aus Augsburg hatte sich persönlich für
diesen Antrag eingesetzt 493 – so wie sich, im umgekehrten Fall, der
Würzburger Bischof Scheele gegen den urchristlichen Antrag eingesetzt hatte.
Da weiß man also, wer in Bayern für politische Entscheidungen, vor allem auf
dem Gebiet der Erziehung, wirklich „zuständig“ ist. Eine katholische Schule*
wird sofort genehmigt – eine urchristliche Schule wird mit fadenscheiniger
Begründung abgelehnt.
Doch die urchristlichen Eltern lassen sich nicht einschüchtern. Einige von
ihnen fahren mit ihren Kindern nach München und finden Kultusminister
Zehetmair in seinem Amtsgebäude. Dieser reagiert jedoch beleidigt und
verlässt den Raum. Die Urchristen machen wieder einmal die Erfahrung, was es
bedeutet, eine kirchlich beeinflusste Öffentlichkeit gegen sich zu haben:
Normalerweise werden derartige Aktionen mit Kindern von der Presse positiv
aufgegriffen. Doch die Bild-Zeitung (6.9.88) macht aus dem Vorgang die
Schlagzeile: „Sekten-Kinder besetzten Ministerbüro – von ihren radikalen
Eltern zu Polit-Aktion missbraucht.“ Der „Sekten-Spezialist“ Pfarrer Haack
wird zitiert: „Es ist gut, dass das Ministerium den Schulbetrieb nicht
erlaubt hat.“
Den Urchristen bleibt einmal mehr nur der Klageweg. Doch der kostet Zeit und
Geld. Zwei Jahre müssen die Vertreter des Schulvereins „Ich helfe dir“ auf
die erste Verhandlung warten. Und siehe da: Am 16. August 1990 entscheidet
das Verwaltungsgericht Würzburg, dass die Regierung von Unterfranken
verpflichtet wird, den Urchristen die Genehmigung zum Betrieb einer privaten
Grund- und Hauptschule zu erteilen. Für eine Ermessensentscheidung der
Behörden sei „bei der gegebenen Verfassungslage kein Raum“. Der Staat sei
nicht nur zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, es sei ihm
auch verwehrt, eine „inhaltliche Qualitätsprüfung von Religions- und
Weltanschauungsinhalten vorzunehmen, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren
oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten“. Das Grundrecht
auf Gleichbehandlung (Art. 4 Grundgesetz) schütze „nicht nur die großen
christlichen Kirchen, sondern auch alle anderen religiösen und
weltanschaulichen Gemeinschaften und Gruppierungen“.
Die Urchristen hatten in diesem Verfahren ein Gutachten des
Religionswissenschaftlers Prof. Hubertus Mynarek vorgelegt zu der Frage, ob
das Universelle Leben eine Weltanschauung im Sinne der Verfassung sei. Nach
Aussage Prof. Mynareks kann daran kein Zweifel bestehen: Im Universellen
Leben seien „alle Strukturelemente, die zu einer Weltanschauung gehören,
konsequent und logisch aus dem obersten Seins-Prinzip abgeleitet“. Mynarek
bestätigte in seinem Gutachten auch, dass das Universelle Leben eine
christliche Weltanschauungsgemeinschaft ist.
Das Ergebnis des Gerichtsprozesses ist eine Blamage für einen Staat, der den
Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger vor aller Augen missachtet
hatte. Wer nun angenommen hatte, dass dieser Staat eine offenbar längst
überfällige Korrektur seiner Haltung gegenüber religiösen Minderheiten
vornehmen würde, sah sich getäuscht: Kultusminister Zehetmair fuhr wenige
Tage nach dem Würzburger Urteil in Urlaub und ließ verlautbaren, man müsse
vor einer Genehmigung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Das neue Schuljahr beginnt in Bayern im September – und die räumlichen
Voraussetzungen für einen provisorischen Schulbeginn waren vorhanden! Sogar
die Main-Post (21.8.90) schüttelte über eine solche Gleichgültigkeit
gegenüber den Rechten unbescholtener Bürger den Kopf: „Der Kampf dieser
Menschen gegen die Windmühlen von Staat und Kirche ist noch nicht
ausgestanden. ... Den Grund dafür versteht eigentlich keiner mehr.“ Auch die
Aufforderung der Urchristen an Ministerpräsident Max Streibl, ein
„Machtwort“ zugunsten einer religiösen Minderheit zu sprechen
494, verhallt
ungehört. Als Minister Zehetmair kurz vor Schulbeginn an einer Tagung in
Würzburg teilnimmt, stehen urchristliche Eltern und Kinder vor dem Hotel
Rebstock, um mit ihm zu sprechen und ihre Entschlossenheit für eine eigene
Schule zu bekräftigen. Doch Zehetmair entschwindet durch den Hinterausgang.
Das Bayerische Kultusministerium erteilt keine
Schulgenehmigung, sondern geht in die Berufung – eine reine Hinhaltetaktik,
denn neue Argumente hatten die Behörden nicht vorzubringen. Dies bestätigte
sich am 24. Juli 1991: Der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt das
Ersturteil. Eine wesentliche Rolle spielen in der Berufungsverhandlung die
Glaubensinhalte des Universellen Lebens, die in den Büchern des Inneren
Weges und in dem umfassenden Offenbarungswerk „Das ist Mein Wort“
495
niedergelegt sind. Auf der Grundlage eines ausführlichen Berichtes über den
Glauben, das Denken und Leben der Urchristen kommt das Gericht zu dem
Schluss, dass der Einwand einer „mangelnden Verfestigung“ nicht stichhaltig
ist, dass daher die Voraussetzungen zum Betreiben einer Schule erfüllt sind.
Doch die Urchristen kennen inzwischen ihre Pappenheimer. Noch im
Gerichtssaal beantragen sie, das Gericht solle die Genehmigung mittels einer
einstweiligen Anordnung erteilen, um einer weiteren Verzögerungstaktik den
Riegel vorzuschieben.
Die erweist sich tatsächlich als notwendig. Das neue Schuljahr beginnt am
12. September, ohne dass eine Genehmigung vorliegt. Die Regierung von
Unterfranken lässt verlauten, sie warte noch auf eine Stellungnahme aus dem
Kultusministerium. Die schriftliche Urteilsbegründung sei dort noch nicht
eingetroffen. Die Kinder, die sich schon auf ihre neue Schule gefreut haben,
müssen also noch einmal den Gang in die Regelschulen antreten. Doch einige
der Eltern lassen ihre Kinder zu Hause, weil die ihnen rechtmäßig zustehende
Genehmigung doch jeden Tag eintreffen müsste. Als die Behörden nun mit
Bußgeldern drohen, kommen die Kinder zwar in die Schule, verweigern aber zum
Teil die Mitarbeit im Unterricht: Sie wollen in die Christusschule. Statt
sich für die Schikanen seiner Behörde zu entschuldigen, beklagt sich
Abteilungsleiter Jürgen Röhling von der Regierung von Unterfranken über
„massiven Psychoterror“, dem seine Behörde ausgesetzt sei. Offenbar ist man
es auf Seiten des Staates nicht gewohnt, dass Eltern mit legalen Mitteln für
ihre verfassungsmäßigen Rechte eintreten.
Erst am 23. September 1991 hat das Warten ein Ende: Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof erlässt eine einstweilige Anordnung, wonach der
Betrieb der Schule unverzüglich aufgenommen werden kann. Fast genau fünf
Jahre haben die Urchristen für etwas kämpfen müssen, was kirchlichen
Antragstellern in den Schoß zu fallen pflegt: eine eigene Schule. Es ist die
erste und unseres Wissens bisher einzige private Weltanschauungsschule in
Deutschland. 496
Das Presse-Echo lässt jedoch bereits erahnen, wie sehr dieser Durchbruch die
Großkirchen in Rage bringt. Von „Kaderschmiede für die Glaubensgemeinschaft“
497 ist da die Rede; im Rheinischen Merkur
(30.8.91)
macht Werner Thiede, Theologe und Mitarbeiter der „Evangelischen
Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“, Stimmung gegen die neue Schule,
noch ehe sie den ersten Tag in Betrieb war: Die Lehre des Universellen
Lebens sei „gefährlich“ für Kinder, Geschichten von Elfen und Wichteln seien
„fragwürdige Weltbildelemente“ – hat da der Staat, so Thiede, nicht „einen
Schutzauftrag auch für noch unmündige Schulkinder“?
Von einem Schutzauftrag des Staates für das verfassungsmäßig verbriefte
Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder im Rahmen der Gesetze
selbst zu entscheiden, spricht Thiede nicht. Das müssen die Eltern sich
schon selbst gegen den Staat vor den Gerichten erkämpfen.
Der Kampf sollte noch weitergehen. Zunächst
aber wird der Schulbetrieb in Esselbach (Landkreis Main-Spessart) in einer
ehemaligen Kleiderfabrik aufgenommen, die von Eltern und Freunden der Schule
in liebevoller Kleinarbeit renoviert wurde und die den Kindern eine
Atmosphäre bietet, in der sie sich wohlfühlen können. Noten gibt es erst in
den höheren Klassen. Die Lehrer lassen sich mit „Du“ anreden, legen viel
Wert auf gezielte Einzelförderung und soziales Lernen: Ältere Schüler helfen
jüngeren, jeder übernimmt reihum kleinere Aufgaben wie Aufräumen, Putzen,
Abspülen. Von Anfang an wird in der Schule, die allen Kindern der Umgebung
offen steht, eine Ganztagesbetreuung angeboten mit gemeinsamem
(vegetarischen) Mittagessen, mit Sprach-Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften
und Freizeitangeboten; später kommt eine eigene Musikschule hinzu – all dies
zu einer Zeit, in der die PISA-Studie 498 und der Ausbau der
Ganztagesbetreuung unter Kultuspolitikern, Lehrern und Eltern noch nicht in
aller Munde waren. Besonderer Wert wird auf frühe berufliche
Orientierungsmöglichkeiten gelegt: regelmäßige Praktika in Betrieben nach
Wahl der Schüler, wo sie sich spielerisch mit den Aufgaben des Berufslebens
vertraut machen können.
Das Ergebnis gibt der neuen Schule recht: Beim „Qualifizierenden
Hauptschulabschluss“ nach Abschluss der 9. Schulklasse erreichen hier
regelmäßig prozentual wesentlich mehr Schüler den notwendigen
Notendurchschnitt von 2,5 als Schüler anderer Schulen – was allerdings auch
damit zusammen hängt, dass weniger Schüler nach der vierten Klasse direkt an
Gymnasien oder Realschulen wechseln. Dieser Weg steht heute auch nach dem
Hauptschulabschluss jedem Jugendlichen offen. Viele der Schulabgänger der
Christusschule machen zunächst das freiwillige zehnte Schuljahr, wobei sie
von den Lehrern der zuständigen staatlichen Schulen wegen ihrer Motivation,
Selbständigkeit und Aufgewecktheit meist gerne aufgenommen werden.
Die Schüler werden nach den in Bayern üblichen Lehrplänen unterrichtet; dies
wird von den Behörden regelmäßig überprüft, ohne dass je irgend welche
Beanstandungen festgestellt worden wären. Seit die Schule offiziell
genehmigt wurde, normalisierte sich trotz der Anlaufschwierigkeiten das
Verhältnis zwischen Behörden und Schulleitung rasch: Wen bayerische Behörden
einmal unter ihre Fittiche genommen haben, den behandeln sie in der Regel
ordnungsgemäß – und beschützen ihn bei Bedarf sogar gegen unsachgemäße
Angriffe von Seiten der Kirche und ihrer Helfershelfer.
Dies muss auch „Pfarrer“ Behnk erfahren, als er
1994 zur Treibjagd auf die Schule bläst. In Kreuzwertheim
499 suggeriert er
seinen Zuhörern in einer öffentlichen Veranstaltung laut Zeitungsbericht
500,
„die Schule des Universellen Lebens sei grundgesetzwidrig, weil hier der
Art. 2 des Grundgesetzes missachtet werde, der die freie Entfaltung der
Persönlichkeit garantiere. Er wollte dies mit den Zielen des Universellen
Lebens belegen, zu denen der ‚Abbau alles Individuellen, aller familiären
und persönlichen Bindungen, letztlich des Menschseins’
501 gehöre. Es sei
besonders problematisch, Kinder ‚einem Entpersönlichungs- und
Entsozialisierungssystem auszusetzen’.“
Bereits im August 1994, als der Schulverein die Erweiterung der Grundschule
auf die neunklassige Grund- und Hauptschule ankündigte, hatte Behnk
geschäumt: „Das ist keine kindergerechte Erziehung, sondern ideologische
Indoktrination.“ 502 Die Kirche schließt auch hier wieder nur zu gern von
sich auf andere.
Doch gerade einem besonders eifrigen Inquisitor kann es passieren, dass er
bei seiner zwanghaften Verleumdungsarbeit auch einmal über die eigenen Füße
stolpert. Behnk hatte im April 1994 offenbar die guten Kontakte seines
Vorgängers Haack zu bayerischen CSU-Politikern 503 wieder aufgewärmt und drei
CSU-Landtagsabgeordnete mit seinen Verleumdungen versorgt. Christian Will
(Würzburg), Karl Freller 504 (Schwabach) und Markus Sackmann (Roding)
reichten bei der Bayerischen Staatsregierung eine umfangreiche Anfrage ein,
betreffend „Verbreitung des Sektenwesens in Bayern; hier: Heimholungswerk –
Universelles Leben“. Eine der gestellten Fragen betraf auch die Schule: Mit
welcher Legitimation sie errichtet sei und ob staatliche Kontrolle möglich
sei.
Einmal abgesehen davon, dass bereits der gesamte Fragenkatalog ein im Grunde
verfassungswidriger Ausforschungsantrag gegen unbescholtene Bürger ist: Die
gestellten Fragen erlauben zudem einen Einblick in die offenkundige
intellektuelle Beschränktheit der agierenden gewählten Volksvertreter. Vom
Gerichtsverfahren, das den Staat zwang, die Schule zu genehmigen, hatte
jeder aufmerksame Zeitungsleser Kenntnis. Und dass auch eine Privatschule
staatlicher Aufsicht unterliegt, gehört zum Grundwissen jedes
Kulturpolitikers. Dementsprechend kurz angebunden war die Antwort der
Regierung auf die zweite Frage, die, wie alle Antworten, Ende Februar 1995
veröffentlicht wurde:
„Als genehmigte private Volksschule unterliegt auch
diese Weltanschauungsschule der staatlichen Schulaufsicht, die sehr sorgsam
darüber wacht, dass der Unterricht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
erteilt wird. Auffälligkeiten haben sich bisher nicht ergeben.“
Solche nüchternen, entlastenden Antworten ziehen sich wie ein roter Faden
durch den gesamten 16-seitigen Bericht, an dessen Formulierung sechs
bayerische Ministerien 505 beteiligt waren. Es
gibt nach Auskunft der Regierung weder einen Anlass, das Universelle Leben
durch den Verfassungsschutz zu beobachten noch „Erkenntnisse über
rechtsextreme Veröffentlichungen bzw. Aktivitäten ... Es bestehen derzeit
keine Erkenntnisse darüber, dass aus der religiösen Grundeinstellung des
‚Universellen Lebens’ heraus eine Bestrebung gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung, insbesondere gegen die Menschenrechte, verfolgt
würde.“ Genau das hatte Behnk aber in Bezug auf die Schule behauptet!
Es gebe auch „keine Anhaltspunkte, ... dass das
Universelle Leben die innerorganisatorischen Grundsätze aus dem Bereich des
Gemeinschaftslebens heraus auf den staatlichen Bereich übertragen will“.
Auch Erkenntnisse über „Repressalien gegen Aussteiger“ liegen nicht vor.
Der Bericht der Bayerischen Staatsregierung
über das Universelle Leben erweist sich als Bumerang für den lutherischen
Sektenpfarrer – und als Rehabilitierung der Urchristen
506. Im Mittelalter
hätte spätestens jetzt der Inquisitor die unbotmäßigen Landesherren
exkommuniziert und sie für vogelfrei erklärt. Im 20. Jahrhundert bleibt ihm
immerhin noch die Presse. Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichts
der Staatsregierung berichtet die Katholische Nachrichtenagentur:
„Der Sektenbeauftragte ... Wolfgang Behnk hat erneut vor
der Gruppierung ‚Universelles Leben’ gewarnt und ihr ‚grundgesetzwidrige,
demokratiefeindliche Ideologie und Praxis’ vorgeworfen. Energisch wandte
sich Behnk gegen die Darstellung des Bayerischen Kultusministeriums, wonach
es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das UL die Demokratie gefährde und
gegen Menschenrechte verstoße. ... Behnk legte Zehetmair insgesamt 20
‚Dokumente’ vor, die nach seiner Ansicht ‚sehr wohl massive sachliche
Anhaltspunkte’ für eine Gefährdung der Demokratie durch das ‚Universelle
Leben’ geben.“ 507
Diese „Dokumente“ waren allerdings nur die weidlich bekannten (und in Kap.
3, S. 310 ff. widerlegten) Verleumdungen und Verdrehungen, die Behnk bei
solchen Gelegenheiten immer aus der untersten Schublade zu ziehen pflegt.
Minister Zehetmair betonte demgegenüber, der Staat sei an die
weltanschauliche Neutralität gebunden – und deshalb sei der Staat auch nicht
„der Büttel der Sektenbeauftragten“. 508 Wie sehr muss die Kirche einen
konservativen Minister wohl bedrängt und genervt haben, ehe er einen solchen
Ausspruch tut?
Doch bei der Verfolgung Andersgläubiger hat die Kirche einen langen Atem.
Werner Thiede 509 äußert jetzt im Materialdienst der EZW
(8/95) die „Hoffnung“, dass „nunmehr das bayerische Kultusministerium die
Schule des UL einer erneuten Überprüfung unterziehen wird, die sich am
Kriterium der Verfassungsgemäßheit orientiert.“
Die bayerischen Schulbehörden reagieren auf diesen Druck, der sicher nicht
nur von dieser kirchlichen Stelle ausgeht, indem
sie ohne Vorankündigung eine zusätzliche, besonders ausführliche Visitation
durchführen. Das Ergebnis ist jedoch wiederum positiv – insbesondere wird
die „Zwanglosigkeit“, die „Sprachgewandtheit“ und die „Reife“ der Schüler
hervorgehoben.
Das hindert Behnk aber nicht, Anfang 1996 erneut die Schließung der
urchristlichen Schule zu fordern, weil die Gerichte ihm die
Meinungsäußerung erlaubt hätten, dass diese
Schule „grundgesetzwidrig“ sei. Dass in einem Rechtsstaat die Behörden nicht
aufgrund der bloßen Meinung eines Pfarrers einen
solchen Schritt tun können – damit vermag ein Inquisitor mit seiner
menschenfeindlichen Denkstruktur offenbar kaum zurechtzukommen.
Behnk hat wohl nicht damit gerechnet, dass
Behörden – zumal in Bayern – ebenfalls über einen langen Atem verfügen. Wer
eine von ihnen beaufsichtigte Einrichtung angreift, der unterstellt
gleichzeitig den Behörden, nicht gut gearbeitet zu haben – und bringt sie
damit gegen sich auf. Weniger Skrupel, den Anwürfen kirchlicher Eiferer
zumindest verbal entgegenzukommen, haben auf Wählerstimmen spekulierende
Politiker – bis hinauf zum Ministerpräsidenten. Als Edmund Stoiber im
Februar 1996 nach Lohr kommt, sitzen die Inquisitions-Handlanger Müller und
Jungen in der ersten Reihe und fragen ihn, ob er „gegen das Universelle
Leben endlich so energisch vorgehen wolle wie gegen die ‚Scientology Church’
oder ob ‚bayerische Sekten Privilegien genießen’“.
510 Stoiber „bedauerte“,
so ein Zeitungsbericht, dass man bezüglich der Schule vor Gericht unterlegen
sei, obwohl man „alles versucht“ habe, um die Gründung dieser Schule zu
verhindern. „Der Kampf müsse aber weitergeführt werden, er betrachte die
Urteile nicht als ‚Tatsachen für alle Zeiten’“. 511 Stoiber wolle „mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die private Volksschule der Sekte
‚Universelles Leben’ vorgehen.“ 512
Spricht so ein verantwortungsbewusster Politiker, der sich der
Neutralitätspflicht des Staates bewusst ist?
Ermutigt durch solche Stimmen, macht Behnk einen erneuten Vorstoß zur
Schließung der Schule, diesmal beim Bayerischen Innenministerium
513, weil er
beim Kultusminister offensichtlich auf Granit beißt. Zehetmair hatte zuvor
die Einladung zu einem persönlichen Besuch in der Schule dankend abgelehnt:
„Die Ergebnisse der Unterrichtsbesuche sind dem
Staatsministerium bekannt und werden hier nicht bezweifelt. Das Ministerium
... weiß die Ausübung bei der zuständigen Regierung von Unterfranken in den
besten Händen.“
Behnk erreicht, dass der zuständige Abteilungsleiter der Regierung von
Unterfranken, Jürgen Röhling, persönlich in die Schule kommt. Doch das
Ergebnis ist wiederum nicht nach Behnks Geschmack:
„Das Gebäude und die sonstigen sachlichen
Voraussetzungen ... sind sehr positiv zu bewerten. ... Die pädagogisch
durchwegs sehr ansprechend gestalteten Klassenzimmer sind durch eine
wohnliche Atmosphäre gekennzeichnet. ... Die Schüler machen in allen
Jahrgangsstufen einen fröhlichen, freundlichen und disziplinierten Eindruck.
Die Information durch die Schulleitung erfolgte bereitwillig und ohne
Vorbehalte“, so der Regierungsbericht.
514
Minister Zehetmair wird nun von seiner eigenen Partei angegriffen. Vorneweg
der junge „Wadlbeißer“ Markus Sackmann, der zutreffend über sich kund tut:
„Dass diese Vereinigung mit staatlichen Zuschüssen eine Volksschule
betreiben kann, übersteigt das Rechtsverständnis des Rodinger
CSU-Abgeordneten Markus Sackmann.“ 515 Weil dieses „Rechtsverständnis“
offenbar in der Zeit Josef Filsers 516 stehen geblieben ist. „Das Ministerium
traut sich nicht an die Sache ran“, tönt Sackmann; Minister Zehetmair scheue
„offenbar die offensive Auseinandersetzung mit dubiosen religiösen
Bewegungen“. Sackmann bringt einen Antrag auf erneute Überprüfung der Schule
in den Kulturausschuss des Landtags ein. Die SPD spricht ganz richtig von
einem „Misstrauensantrag“ der CSU gegen die Regierung von Unterfranken.
Freller (CSU) wirft der SPD vor, sie „schweige“ zum Thema „Sekten“.
517
So ist das bei der Inquisition: Wer nicht mit auf
die „Ketzer“ einschlägt, der macht sich selbst verdächtig.
Die Christusschule lädt daraufhin sämtliche Abgeordneten des Bayerischen
Landtags in die Schule ein – doch keiner kommt. Die Kultusbeamten hingegen
rücken wieder an, untersuchen die wohl bestuntersuchte Schule Bayerns ein
weiteres Mal, lassen sich auch die Schulhefte zeigen und stellen fest:
„In den Vorbereitungsunterlagen, den
Schülerheften und im Unterricht konnten keine Hinweise darauf gefunden
werden, dass verfassungsrechtlich bedenkliche Inhalte vermittelt werden.“
518
Spätestens jetzt müsste einem unbefangenen Betrachter klar geworden sein,
dass sich Behnk mit seinen Warnungen vor angeblichen Gefahren der
urchristlichen Schule auf einer rein ideologisch-theoretischen Ebene bewegt
(und dabei die Tatsachen auch noch verdreht), während praktische
Untersuchungen vor Ort jedes Mal das Gegenteil erbringen. Doch Politiker wie
Sackmann sind nicht an Erkenntnissen oder Tatsachen interessiert. Wollen sie
sich mit der „Sekten“-Hatz profilieren? Im Auftrag von Sackmann fertigt
Behnk ein „Gutachten über die Verfassungswidrigkeit der Grund- und
Hauptschule der Organisation ‚Universelles Leben’“ an, das im Juni 1997 bei
einem öffentlichen Hearing der CSU-Fraktion vorgestellt wird und
anschließend innerhalb der Staatsregierung kursiert, ohne dass die
Urchristen Einblick in dieses Kirchenpapier erhalten. Bei diesem CSU-Hearing
darf auch der Frankfurter Rufmordbeauftragte Kurt-Helmuth Eimuth (S. 325 f.)
seine Thesen über die angebliche Gefährdung von Kindern in Sekten,
insbesondere im Universellen Leben, dem Publikum vorstellen. Auch er hat im
Gegensatz zu den Kultusbeamten nie eine Erziehungseinrichtung der Urchristen
von innen gesehen, geschweige denn mit einem der Kinder gesprochen. Behnk
fordert erneut, etwa im November 1997, die Schließung der Schule: Dass
Kontrollen der staatlichen Schulaufsicht bislang keine Beanstandungen
ergeben hätten, beweise gar nichts. 519
Wann wird die Bayerische Staatsregierung es endlich begreifen: Wer „Ketzer“
ist und wer nicht, wer also in unserem Land frei leben darf und wer nicht,
das weiß und entscheidet einzig und allein die Kirche!
Das Ressort von Kultusminister Zehetmair, der sich nicht ohne weiteres in
ein solches Schema pressen lässt, wird bei der nächsten Kabinettsreform
geteilt: Der Bereich der Schulen wird ihm genommen, es bleibt ihm das Amt
eines Kultur- und Wissenschafts-Ministers. Zuständig für die Schulen und
neue Kultusministerin wird nun die Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, die
sogleich ganz andere Töne anschlägt. Sie stehe der Schule der Urchristen
„sehr negativ“ gegenüber und arbeite in dieser Frage mit den
„Sektenbeauftragten“ eng zusammen. 520
Bereits am 28.10.96 hatte Hohlmeier, damals noch Staatssekretärin bei
Zehetmair, bei der Frauenunion in Herzogenaurach über das Universelle Leben
(„so wird es beschrieben“, sagte sie – von wem wohl?) behauptet, es schotte
sich „systematisch nach außen ab“ und verfolge „in ziemlich aggressiver
Weise ökonomische und auch politische Interessen“. Die Schule der
Urchristen, so fügte sie an, „ist uns ein Dorn im Auge“. Ein Dorn im Auge
behindert bekanntlich das Sehvermögen.
Offenbar schenkt die Ministerin dem Kirchenfunktionär Behnk mehr Glauben als
ihren eigenen Beamten, die – im Gegensatz zu jenem – die Schule seit Jahren
genau kennen. Auf mehrfache Einladungen, die Schule selbst kennen zu lernen,
hat Frau Hohlmeier bis heute nicht reagiert. Ihren Amtseid, der sie zu
weltanschaulicher Neutralität verpflichten würde, scheint die Katholikin
diesbezüglich nicht besonders ernst zu nehmen.
Zur selben Zeit wird bekannt, dass in Auerbach (Oberpfalz) Nonnen in einer
katholischen Schule eigenhändig sexualkundliche Seiten aus einem
Biologiebuch herausgerissen haben. Sie stehen offenbar dem katholischen
„Engelwerk“ nahe und machen den Kindern Angst vor dem Teufel. Im
Kindergarten wird den Kindern mit dem baldigen Tod gedroht, wenn sie nicht
brav sind; wer beim Essen spricht, muss in die Abstellkammer. Hier wird das
Kultusministerium erst aktiv, als die Eltern protestieren. Einige der Nonnen
werden nicht weiter beschäftigt, die Kindergartenleiterin wird abgesetzt.
Doch was wäre geschehen, wenn solche Dinge in einer urchristlichen
Einrichtung geschehen wären? Man hätte mit Sicherheit sämtliche
Einrichtungen der Glaubensgemeinschaft sofort geschlossen, von der
Medienkampagne ganz zu schweigen. Doch hier, wo einmal tatsächliche (und
nicht nur eingebildete) Missstände vorliegen, schweigt Behnk. Warum wohl?
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