Das Buch
 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
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ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 3

DIE VERFOLGUNG DER URCHRISTEN IM UNIVERSELLEN LEBEN

 

Abschnitt 12
EINE URCHRISTLICHE SCHULE?
DAS DARF NICHT SEIN!


(1986-2001)

AUSZÜGE

Für eine lebendige Glaubensgemeinschaft ist es selbstverständlich, auch für die Erziehung der Kinder eine eigene Alternative zu entwickeln und anzubieten. Schon Mitte der achtziger Jahre begannen die Urchristen, eigene Erziehungseinrichtungen aufzubauen. Dies ist z.B. bei Kindergärten von den rechtlichen Anforderungen her (Fachpersonal usw.) nicht allzu schwierig. Die Behörden hatten kaum die Möglichkeit, dies zu verweigern.

Von Anfang an wurde jedoch klar, dass solche Einrichtungen der Kirche ein Dorn im Auge waren. Als die Urchristen in Würzburg einen ersten Kindergarten eröffneten, brach der Würzburger Vertreter des Evangelischen Pressedienstes, Gerhard Lenz 488, im katholischen Fränkischen Volksblatt 489 (1.2.86) sogleich eine Kampagne vom Zaun. In einem fast ganzseitigen Artikel berichtet er ausführlich über „personelle Verflechtungen“ zwischen dem Verein „Kinderland e.V.“ und den Urchristen. Der Würzburger Sozialreferent Peter Motsch nimmt Anstoß daran, dass man ihn vor Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung über diese Verbindung im Unklaren gelassen habe – obwohl dies an den rechtlichen Voraussetzungen nicht das Geringste ändert! Aber ein „Ketzer“ hat eben seinen Glauben überall zu offenbaren ...

Die Regierung von Unterfranken beanstandet laut Volksblatt, dass der Kindergarten „inmitten vielbefahrener Bundesstraßen in einem Gewerbegebiet“ liege. Dass das betreffende Gebäude – ein einstöckiges Haus – in einem geschützten, begrünten Hof liegt, von den umgebenden Straßen durch mehrstöckige Gebäude abgeschirmt, verschweigt Lenz nicht nur: Er bringt auch noch ein völlig irreführendes Foto, auf dem er nicht den Kindergarten, sondern einen angrenzenden Parkplatz samt einem Müllbehälter mit leeren Flaschen zeigt. Und am Ende des Artikels fordert er die Leser unverblümt zum Boykott des Kindergartens auf – denn diese könnten ja sonst angesichts der in diesem Stadtteil fehlenden Kindergartenplätze auf die Idee kommen, dort ihre Kinder hinzuschicken: „Sollte der behördenintern so umstrittene Kindergartenland-Kindergarten am Europastern offiziell seinen Betrieb aufnehmen, müssten sich interessierte Grombühler Eltern hier wohl einige Fragen stellen.“ Hauptsächlich wohl die Frage, ob ein Katholik oder Protestant eine von der katholischen Zeitung offiziell als „ketzerisch“ gebrandmarkte Einrichtung benützen darf, ohne selbst in Ketzerverdacht zu geraten.

Schul-Antrag auf der langen Bank

Die „Versuchung“ blieb ihnen in diesem Fall erspart. Die urchristlichen Eltern fanden sehr bald andere Standorte für ihre Kindergärten außerhalb der Stadt. 490 Und noch im selben Jahr (am 24. 10. 1986) stellten sie bei den zuständigen Behörden den Antrag, eine private Weltanschauungs-Schule einrichten zu dürfen. Diese Möglichkeit ist sowohl im Grundgesetz 491 als auch in der Bayerischen Verfassung 492 ausdrücklich vorgesehen. Doch die Regierung von Unterfranken lehnte auf Anweisung des Bayerischen Kultusministeriums diesen ersten Antrag im Sommer 1988 ab. Die Urchristen machten von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch – und stellten mit Erstaunen fest, dass die Regierung von Unterfranken sich bei ihrer „Urteilsfindung“ zum großen Teil auf ein „Informations“-Dossier des Bischöflichen Ordinariats Würzburg gestützt hatte! Als offizielle Begründung wurde allerdings nur angegeben, dass die organisatorische „Verfestigung“ des Universellen Lebens für das Betreiben einer Schule nicht ausreichend sei.

Zum Skandal wird diese Ablehnung, wenn man von zwei Vorgängen Kenntnis hat, die gleichzeitig am 5. September 1988 stattfanden: Am selben Tag, als das Kultusministerium in München der Regierung von Unterfranken die Weisung erteilt, den Antrag der Urchristen abzulehnen, genehmigt die Regierung von Oberbayern einen anderen Antrag zur Errichtung einer Privatschule: einer kirchlichen. Antragsteller ist die „Integrierte Gemeinde“ in Walchensee. Hier ist der Ablauf genau umgekehrt wie im Fall der Urchristen: Das Kultusministerium hebt sogar einen Ablehnungsbescheid der Regierung von Oberbayern auf. Bischof Stimpfle aus Augsburg hatte sich persönlich für diesen Antrag eingesetzt 493 – so wie sich, im umgekehrten Fall, der Würzburger Bischof Scheele gegen den urchristlichen Antrag eingesetzt hatte.

Da weiß man also, wer in Bayern für politische Entscheidungen, vor allem auf dem Gebiet der Erziehung, wirklich „zuständig“ ist. Eine katholische Schule* wird sofort genehmigt – eine urchristliche Schule wird mit fadenscheiniger Begründung abgelehnt.

Doch die urchristlichen Eltern lassen sich nicht einschüchtern. Einige von ihnen fahren mit ihren Kindern nach München und finden Kultusminister Zehetmair in seinem Amtsgebäude. Dieser reagiert jedoch beleidigt und verlässt den Raum. Die Urchristen machen wieder einmal die Erfahrung, was es bedeutet, eine kirchlich beeinflusste Öffentlichkeit gegen sich zu haben: Normalerweise werden derartige Aktionen mit Kindern von der Presse positiv aufgegriffen. Doch die Bild-Zeitung (6.9.88) macht aus dem Vorgang die Schlagzeile: „Sekten-Kinder besetzten Ministerbüro – von ihren radikalen Eltern zu Polit-Aktion missbraucht.“ Der „Sekten-Spezialist“ Pfarrer Haack wird zitiert: „Es ist gut, dass das Ministerium den Schulbetrieb nicht erlaubt hat.“

Den Urchristen bleibt einmal mehr nur der Klageweg. Doch der kostet Zeit und Geld. Zwei Jahre müssen die Vertreter des Schulvereins „Ich helfe dir“ auf die erste Verhandlung warten. Und siehe da: Am 16. August 1990 entscheidet das Verwaltungsgericht Würzburg, dass die Regierung von Unterfranken verpflichtet wird, den Urchristen die Genehmigung zum Betrieb einer privaten Grund- und Hauptschule zu erteilen. Für eine Ermessensentscheidung der Behörden sei „bei der gegebenen Verfassungslage kein Raum“. Der Staat sei nicht nur zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, es sei ihm auch verwehrt, eine „inhaltliche Qualitätsprüfung von Religions- und Weltanschauungsinhalten vorzunehmen, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten“. Das Grundrecht auf Gleichbehandlung (Art. 4 Grundgesetz) schütze „nicht nur die großen christlichen Kirchen, sondern auch alle anderen religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Gruppierungen“.

Die Urchristen hatten in diesem Verfahren ein Gutachten des Religionswissenschaftlers Prof. Hubertus Mynarek vorgelegt zu der Frage, ob das Universelle Leben eine Weltanschauung im Sinne der Verfassung sei. Nach Aussage Prof. Mynareks kann daran kein Zweifel bestehen: Im Universellen Leben seien „alle Strukturelemente, die zu einer Weltanschauung gehören, konsequent und logisch aus dem obersten Seins-Prinzip abgeleitet“. Mynarek bestätigte in seinem Gutachten auch, dass das Universelle Leben eine christliche Weltanschauungsgemeinschaft ist.

Das Ergebnis des Gerichtsprozesses ist eine Blamage für einen Staat, der den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger vor aller Augen missachtet hatte. Wer nun angenommen hatte, dass dieser Staat eine offenbar längst überfällige Korrektur seiner Haltung gegenüber religiösen Minderheiten vornehmen würde, sah sich getäuscht: Kultusminister Zehetmair fuhr wenige Tage nach dem Würzburger Urteil in Urlaub und ließ verlautbaren, man müsse vor einer Genehmigung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Das neue Schuljahr beginnt in Bayern im September – und die räumlichen Voraussetzungen für einen provisorischen Schulbeginn waren vorhanden! Sogar die Main-Post (21.8.90) schüttelte über eine solche Gleichgültigkeit gegenüber den Rechten unbescholtener Bürger den Kopf: „Der Kampf dieser Menschen gegen die Windmühlen von Staat und Kirche ist noch nicht ausgestanden. ... Den Grund dafür versteht eigentlich keiner mehr.“ Auch die Aufforderung der Urchristen an Ministerpräsident Max Streibl, ein „Machtwort“ zugunsten einer religiösen Minderheit zu sprechen 494, verhallt ungehört. Als Minister Zehetmair kurz vor Schulbeginn an einer Tagung in Würzburg teilnimmt, stehen urchristliche Eltern und Kinder vor dem Hotel Rebstock, um mit ihm zu sprechen und ihre Entschlossenheit für eine eigene Schule zu bekräftigen. Doch Zehetmair entschwindet durch den Hinterausgang.

Hinhaltetaktik und Schikanen bis zuletzt

Das Bayerische Kultusministerium erteilt keine Schulgenehmigung, sondern geht in die Berufung – eine reine Hinhaltetaktik, denn neue Argumente hatten die Behörden nicht vorzubringen. Dies bestätigte sich am 24. Juli 1991: Der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt das Ersturteil. Eine wesentliche Rolle spielen in der Berufungsverhandlung die Glaubensinhalte des Universellen Lebens, die in den Büchern des Inneren Weges und in dem umfassenden Offenbarungswerk „Das ist Mein Wort“ 495 niedergelegt sind. Auf der Grundlage eines ausführlichen Berichtes über den Glauben, das Denken und Leben der Urchristen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Einwand einer „mangelnden Verfestigung“ nicht stichhaltig ist, dass daher die Voraussetzungen zum Betreiben einer Schule erfüllt sind.

Doch die Urchristen kennen inzwischen ihre Pappenheimer. Noch im Gerichtssaal beantragen sie, das Gericht solle die Genehmigung mittels einer einstweiligen Anordnung erteilen, um einer weiteren Verzögerungstaktik den Riegel vorzuschieben.

Die erweist sich tatsächlich als notwendig. Das neue Schuljahr beginnt am 12. September, ohne dass eine Genehmigung vorliegt. Die Regierung von Unterfranken lässt verlauten, sie warte noch auf eine Stellungnahme aus dem Kultusministerium. Die schriftliche Urteilsbegründung sei dort noch nicht eingetroffen. Die Kinder, die sich schon auf ihre neue Schule gefreut haben, müssen also noch einmal den Gang in die Regelschulen antreten. Doch einige der Eltern lassen ihre Kinder zu Hause, weil die ihnen rechtmäßig zustehende Genehmigung doch jeden Tag eintreffen müsste. Als die Behörden nun mit Bußgeldern drohen, kommen die Kinder zwar in die Schule, verweigern aber zum Teil die Mitarbeit im Unterricht: Sie wollen in die Christusschule. Statt sich für die Schikanen seiner Behörde zu entschuldigen, beklagt sich Abteilungsleiter Jürgen Röhling von der Regierung von Unterfranken über „massiven Psychoterror“, dem seine Behörde ausgesetzt sei. Offenbar ist man es auf Seiten des Staates nicht gewohnt, dass Eltern mit legalen Mitteln für ihre verfassungsmäßigen Rechte eintreten.

Erst am 23. September 1991 hat das Warten ein Ende: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlässt eine einstweilige Anordnung, wonach der Betrieb der Schule unverzüglich aufgenommen werden kann. Fast genau fünf Jahre haben die Urchristen für etwas kämpfen müssen, was kirchlichen Antragstellern in den Schoß zu fallen pflegt: eine eigene Schule. Es ist die erste und unseres Wissens bisher einzige private Weltanschauungsschule in Deutschland. 496

Das Presse-Echo lässt jedoch bereits erahnen, wie sehr dieser Durchbruch die Großkirchen in Rage bringt. Von „Kaderschmiede für die Glaubensgemeinschaft“ 497 ist da die Rede; im Rheinischen Merkur (30.8.91) macht Werner Thiede, Theologe und Mitarbeiter der „Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen“, Stimmung gegen die neue Schule, noch ehe sie den ersten Tag in Betrieb war: Die Lehre des Universellen Lebens sei „gefährlich“ für Kinder, Geschichten von Elfen und Wichteln seien „fragwürdige Weltbildelemente“ – hat da der Staat, so Thiede, nicht „einen Schutzauftrag auch für noch unmündige Schulkinder“?

Von einem Schutzauftrag des Staates für das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder im Rahmen der Gesetze selbst zu entscheiden, spricht Thiede nicht. Das müssen die Eltern sich schon selbst gegen den Staat vor den Gerichten erkämpfen.

Eine Schule mit familiärer Atmosphäre

Der Kampf sollte noch weitergehen. Zunächst aber wird der Schulbetrieb in Esselbach (Landkreis Main-Spessart) in einer ehemaligen Kleiderfabrik aufgenommen, die von Eltern und Freunden der Schule in liebevoller Kleinarbeit renoviert wurde und die den Kindern eine Atmosphäre bietet, in der sie sich wohlfühlen können. Noten gibt es erst in den höheren Klassen. Die Lehrer lassen sich mit „Du“ anreden, legen viel Wert auf gezielte Einzelförderung und soziales Lernen: Ältere Schüler helfen jüngeren, jeder übernimmt reihum kleinere Aufgaben wie Aufräumen, Putzen, Abspülen. Von Anfang an wird in der Schule, die allen Kindern der Umgebung offen steht, eine Ganztagesbetreuung angeboten mit gemeinsamem (vegetarischen) Mittagessen, mit Sprach-Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und Freizeitangeboten; später kommt eine eigene Musikschule hinzu – all dies zu einer Zeit, in der die PISA-Studie 498 und der Ausbau der Ganztagesbetreuung unter Kultuspolitikern, Lehrern und Eltern noch nicht in aller Munde waren. Besonderer Wert wird auf frühe berufliche Orientierungsmöglichkeiten gelegt: regelmäßige Praktika in Betrieben nach Wahl der Schüler, wo sie sich spielerisch mit den Aufgaben des Berufslebens vertraut machen können.

Das Ergebnis gibt der neuen Schule recht: Beim „Qualifizierenden Hauptschulabschluss“ nach Abschluss der 9. Schulklasse erreichen hier regelmäßig prozentual wesentlich mehr Schüler den notwendigen Notendurchschnitt von 2,5 als Schüler anderer Schulen – was allerdings auch damit zusammen hängt, dass weniger Schüler nach der vierten Klasse direkt an Gymnasien oder Realschulen wechseln. Dieser Weg steht heute auch nach dem Hauptschulabschluss jedem Jugendlichen offen. Viele der Schulabgänger der Christusschule machen zunächst das freiwillige zehnte Schuljahr, wobei sie von den Lehrern der zuständigen staatlichen Schulen wegen ihrer Motivation, Selbständigkeit und Aufgewecktheit meist gerne aufgenommen werden.
Die Schüler werden nach den in Bayern üblichen Lehrplänen unterrichtet; dies wird von den Behörden regelmäßig überprüft, ohne dass je irgend welche Beanstandungen festgestellt worden wären. Seit die Schule offiziell genehmigt wurde, normalisierte sich trotz der Anlaufschwierigkeiten das Verhältnis zwischen Behörden und Schulleitung rasch: Wen bayerische Behörden einmal unter ihre Fittiche genommen haben, den behandeln sie in der Regel ordnungsgemäß – und beschützen ihn bei Bedarf sogar gegen unsachgemäße Angriffe von Seiten der Kirche und ihrer Helfershelfer.

Pfarrer Behnk bläst zur Treibjagd auf die Christusschule

Dies muss auch „Pfarrer“ Behnk erfahren, als er 1994 zur Treibjagd auf die Schule bläst. In Kreuzwertheim 499 suggeriert er seinen Zuhörern in einer öffentlichen Veranstaltung laut Zeitungsbericht 500, „die Schule des Universellen Lebens sei grundgesetzwidrig, weil hier der Art. 2 des Grundgesetzes missachtet werde, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiere. Er wollte dies mit den Zielen des Universellen Lebens belegen, zu denen der ‚Abbau alles Individuellen, aller familiären und persönlichen Bindungen, letztlich des Menschseins’ 501 gehöre. Es sei besonders problematisch, Kinder ‚einem Entpersönlichungs- und Entsozialisierungssystem auszusetzen’.“

Bereits im August 1994, als der Schulverein die Erweiterung der Grundschule auf die neunklassige Grund- und Hauptschule ankündigte, hatte Behnk geschäumt: „Das ist keine kindergerechte Erziehung, sondern ideologische Indoktrination.“ 502 Die Kirche schließt auch hier wieder nur zu gern von sich auf andere.

Doch gerade einem besonders eifrigen Inquisitor kann es passieren, dass er bei seiner zwanghaften Verleumdungsarbeit auch einmal über die eigenen Füße stolpert. Behnk hatte im April 1994 offenbar die guten Kontakte seines Vorgängers Haack zu bayerischen CSU-Politikern 503 wieder aufgewärmt und drei CSU-Landtagsabgeordnete mit seinen Verleumdungen versorgt. Christian Will (Würzburg), Karl Freller 504 (Schwabach) und Markus Sackmann (Roding) reichten bei der Bayerischen Staatsregierung eine umfangreiche Anfrage ein, betreffend „Verbreitung des Sektenwesens in Bayern; hier: Heimholungswerk – Universelles Leben“. Eine der gestellten Fragen betraf auch die Schule: Mit welcher Legitimation sie errichtet sei und ob staatliche Kontrolle möglich sei.

Einmal abgesehen davon, dass bereits der gesamte Fragenkatalog ein im Grunde verfassungswidriger Ausforschungsantrag gegen unbescholtene Bürger ist: Die gestellten Fragen erlauben zudem einen Einblick in die offenkundige intellektuelle Beschränktheit der agierenden gewählten Volksvertreter. Vom Gerichtsverfahren, das den Staat zwang, die Schule zu genehmigen, hatte jeder aufmerksame Zeitungsleser Kenntnis. Und dass auch eine Privatschule staatlicher Aufsicht unterliegt, gehört zum Grundwissen jedes Kulturpolitikers. Dementsprechend kurz angebunden war die Antwort der Regierung auf die zweite Frage, die, wie alle Antworten, Ende Februar 1995 veröffentlicht wurde:

Als genehmigte private Volksschule unterliegt auch diese Weltanschauungsschule der staatlichen Schulaufsicht, die sehr sorgsam darüber wacht, dass der Unterricht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erteilt wird. Auffälligkeiten haben sich bisher nicht ergeben.“

Solche nüchternen, entlastenden Antworten ziehen sich wie ein roter Faden durch den gesamten 16-seitigen Bericht, an dessen Formulierung sechs bayerische Ministerien 505 beteiligt waren. Es gibt nach Auskunft der Regierung weder einen Anlass, das Universelle Leben durch den Verfassungsschutz zu beobachten noch „Erkenntnisse über rechtsextreme Veröffentlichungen bzw. Aktivitäten ... Es bestehen derzeit keine Erkenntnisse darüber, dass aus der religiösen Grundeinstellung des ‚Universellen Lebens’ heraus eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, insbesondere gegen die Menschenrechte, verfolgt würde.“ Genau das hatte Behnk aber in Bezug auf die Schule behauptet! Es gebe auch „keine Anhaltspunkte, ... dass das Universelle Leben die innerorganisatorischen Grundsätze aus dem Bereich des Gemeinschaftslebens heraus auf den staatlichen Bereich übertragen will“. Auch Erkenntnisse über „Repressalien gegen Aussteiger“ liegen nicht vor.

„Der Staat ist nicht der Büttel der Sektenbeauftragten“

Der Bericht der Bayerischen Staatsregierung über das Universelle Leben erweist sich als Bumerang für den lutherischen Sektenpfarrer – und als Rehabilitierung der Urchristen 506. Im Mittelalter hätte spätestens jetzt der Inquisitor die unbotmäßigen Landesherren exkommuniziert und sie für vogelfrei erklärt. Im 20. Jahrhundert bleibt ihm immerhin noch die Presse. Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichts der Staatsregierung berichtet die Katholische Nachrichtenagentur:

Der Sektenbeauftragte ... Wolfgang Behnk hat erneut vor der Gruppierung ‚Universelles Leben’ gewarnt und ihr ‚grundgesetzwidrige, demokratiefeindliche Ideologie und Praxis’ vorgeworfen. Energisch wandte sich Behnk gegen die Darstellung des Bayerischen Kultusministeriums, wonach es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das UL die Demokratie gefährde und gegen Menschenrechte verstoße. ... Behnk legte Zehetmair insgesamt 20 ‚Dokumente’ vor, die nach seiner Ansicht ‚sehr wohl massive sachliche Anhaltspunkte’ für eine Gefährdung der Demokratie durch das ‚Universelle Leben’ geben.“ 507

Diese „Dokumente“ waren allerdings nur die weidlich bekannten (und in Kap. 3, S. 310 ff. widerlegten) Verleumdungen und Verdrehungen, die Behnk bei solchen Gelegenheiten immer aus der untersten Schublade zu ziehen pflegt.
Minister Zehetmair betonte demgegenüber, der Staat sei an die weltanschauliche Neutralität gebunden – und deshalb sei der Staat auch nicht „der Büttel der Sektenbeauftragten“. 508 Wie sehr muss die Kirche einen konservativen Minister wohl bedrängt und genervt haben, ehe er einen solchen Ausspruch tut?

Doch bei der Verfolgung Andersgläubiger hat die Kirche einen langen Atem. Werner Thiede 509 äußert jetzt im Materialdienst der EZW (8/95) die „Hoffnung“, dass „nunmehr das bayerische Kultusministerium die Schule des UL einer erneuten Überprüfung unterziehen wird, die sich am Kriterium der Verfassungsgemäßheit orientiert.“

Die bayerischen Schulbehörden reagieren auf diesen Druck, der sicher nicht nur von dieser kirchlichen Stelle ausgeht, indem sie ohne Vorankündigung eine zusätzliche, besonders ausführliche Visitation durchführen. Das Ergebnis ist jedoch wiederum positiv – insbesondere wird die „Zwanglosigkeit“, die „Sprachgewandtheit“ und die „Reife“ der Schüler hervorgehoben.

Das hindert Behnk aber nicht, Anfang 1996 erneut die Schließung der urchristlichen Schule zu fordern, weil die Gerichte ihm die Meinungsäußerung erlaubt hätten, dass diese Schule „grundgesetzwidrig“ sei. Dass in einem Rechtsstaat die Behörden nicht aufgrund der bloßen Meinung eines Pfarrers einen solchen Schritt tun können – damit vermag ein Inquisitor mit seiner menschenfeindlichen Denkstruktur offenbar kaum zurechtzukommen.

Politiker werden aufgehetzt

Behnk hat wohl nicht damit gerechnet, dass Behörden – zumal in Bayern – ebenfalls über einen langen Atem verfügen. Wer eine von ihnen beaufsichtigte Einrichtung angreift, der unterstellt gleichzeitig den Behörden, nicht gut gearbeitet zu haben – und bringt sie damit gegen sich auf. Weniger Skrupel, den Anwürfen kirchlicher Eiferer zumindest verbal entgegenzukommen, haben auf Wählerstimmen spekulierende Politiker – bis hinauf zum Ministerpräsidenten. Als Edmund Stoiber im Februar 1996 nach Lohr kommt, sitzen die Inquisitions-Handlanger Müller und Jungen in der ersten Reihe und fragen ihn, ob er „gegen das Universelle Leben endlich so energisch vorgehen wolle wie gegen die ‚Scientology Church’ oder ob ‚bayerische Sekten Privilegien genießen’“. 510 Stoiber „bedauerte“, so ein Zeitungsbericht, dass man bezüglich der Schule vor Gericht unterlegen sei, obwohl man „alles versucht“ habe, um die Gründung dieser Schule zu verhindern. „Der Kampf müsse aber weitergeführt werden, er betrachte die Urteile nicht als ‚Tatsachen für alle Zeiten’“. 511 Stoiber wolle „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die private Volksschule der Sekte ‚Universelles Leben’ vorgehen.“ 512

Spricht so ein verantwortungsbewusster Politiker, der sich der Neutralitätspflicht des Staates bewusst ist?

Ermutigt durch solche Stimmen, macht Behnk einen erneuten Vorstoß zur Schließung der Schule, diesmal beim Bayerischen Innenministerium 513, weil er beim Kultusminister offensichtlich auf Granit beißt. Zehetmair hatte zuvor die Einladung zu einem persönlichen Besuch in der Schule dankend abgelehnt:

„Die Ergebnisse der Unterrichtsbesuche sind dem Staatsministerium bekannt und werden hier nicht bezweifelt. Das Ministerium ... weiß die Ausübung bei der zuständigen Regierung von Unterfranken in den besten Händen.“

Behnk erreicht, dass der zuständige Abteilungsleiter der Regierung von Unterfranken, Jürgen Röhling, persönlich in die Schule kommt. Doch das Ergebnis ist wiederum nicht nach Behnks Geschmack: „Das Gebäude und die sonstigen sachlichen Voraussetzungen ... sind sehr positiv zu bewerten. ... Die pädagogisch durchwegs sehr ansprechend gestalteten Klassenzimmer sind durch eine wohnliche Atmosphäre gekennzeichnet. ... Die Schüler machen in allen Jahrgangsstufen einen fröhlichen, freundlichen und disziplinierten Eindruck. Die Information durch die Schulleitung erfolgte bereitwillig und ohne Vorbehalte“, so der Regierungsbericht. 514

Minister Zehetmair wird nun von seiner eigenen Partei angegriffen. Vorneweg der junge „Wadlbeißer“ Markus Sackmann, der zutreffend über sich kund tut: „Dass diese Vereinigung mit staatlichen Zuschüssen eine Volksschule betreiben kann, übersteigt das Rechtsverständnis des Rodinger CSU-Abgeordneten Markus Sackmann.“ 515 Weil dieses „Rechtsverständnis“ offenbar in der Zeit Josef Filsers 516 stehen geblieben ist. „Das Ministerium traut sich nicht an die Sache ran“, tönt Sackmann; Minister Zehetmair scheue „offenbar die offensive Auseinandersetzung mit dubiosen religiösen Bewegungen“. Sackmann bringt einen Antrag auf erneute Überprüfung der Schule in den Kulturausschuss des Landtags ein. Die SPD spricht ganz richtig von einem „Misstrauensantrag“ der CSU gegen die Regierung von Unterfranken. Freller (CSU) wirft der SPD vor, sie „schweige“ zum Thema „Sekten“. 517

So ist das bei der Inquisition: Wer nicht mit auf die „Ketzer“ einschlägt, der macht sich selbst verdächtig.

Die Christusschule lädt daraufhin sämtliche Abgeordneten des Bayerischen Landtags in die Schule ein – doch keiner kommt. Die Kultusbeamten hingegen rücken wieder an, untersuchen die wohl bestuntersuchte Schule Bayerns ein weiteres Mal, lassen sich auch die Schulhefte zeigen und stellen fest: „In den Vorbereitungsunterlagen, den Schülerheften und im Unterricht konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass verfassungsrechtlich bedenkliche Inhalte vermittelt werden.“ 518

Spätestens jetzt müsste einem unbefangenen Betrachter klar geworden sein, dass sich Behnk mit seinen Warnungen vor angeblichen Gefahren der urchristlichen Schule auf einer rein ideologisch-theoretischen Ebene bewegt (und dabei die Tatsachen auch noch verdreht), während praktische Untersuchungen vor Ort jedes Mal das Gegenteil erbringen. Doch Politiker wie Sackmann sind nicht an Erkenntnissen oder Tatsachen interessiert. Wollen sie sich mit der „Sekten“-Hatz profilieren? Im Auftrag von Sackmann fertigt Behnk ein „Gutachten über die Verfassungswidrigkeit der Grund- und Hauptschule der Organisation ‚Universelles Leben’“ an, das im Juni 1997 bei einem öffentlichen Hearing der CSU-Fraktion vorgestellt wird und anschließend innerhalb der Staatsregierung kursiert, ohne dass die Urchristen Einblick in dieses Kirchenpapier erhalten. Bei diesem CSU-Hearing darf auch der Frankfurter Rufmordbeauftragte Kurt-Helmuth Eimuth (S. 325 f.) seine Thesen über die angebliche Gefährdung von Kindern in Sekten, insbesondere im Universellen Leben, dem Publikum vorstellen. Auch er hat im Gegensatz zu den Kultusbeamten nie eine Erziehungseinrichtung der Urchristen von innen gesehen, geschweige denn mit einem der Kinder gesprochen. Behnk fordert erneut, etwa im November 1997, die Schließung der Schule: Dass Kontrollen der staatlichen Schulaufsicht bislang keine Beanstandungen ergeben hätten, beweise gar nichts. 519

Wann wird die Bayerische Staatsregierung es endlich begreifen: Wer „Ketzer“ ist und wer nicht, wer also in unserem Land frei leben darf und wer nicht, das weiß und entscheidet einzig und allein die Kirche!

Das Ressort von Kultusminister Zehetmair, der sich nicht ohne weiteres in ein solches Schema pressen lässt, wird bei der nächsten Kabinettsreform geteilt: Der Bereich der Schulen wird ihm genommen, es bleibt ihm das Amt eines Kultur- und Wissenschafts-Ministers. Zuständig für die Schulen und neue Kultusministerin wird nun die Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, die sogleich ganz andere Töne anschlägt. Sie stehe der Schule der Urchristen „sehr negativ“ gegenüber und arbeite in dieser Frage mit den „Sektenbeauftragten“ eng zusammen. 520
Bereits am 28.10.96 hatte Hohlmeier, damals noch Staatssekretärin bei Zehetmair, bei der Frauenunion in Herzogenaurach über das Universelle Leben („so wird es beschrieben“, sagte sie – von wem wohl?) behauptet, es schotte sich „systematisch nach außen ab“ und verfolge „in ziemlich aggressiver Weise ökonomische und auch politische Interessen“. Die Schule der Urchristen, so fügte sie an, „ist uns ein Dorn im Auge“. Ein Dorn im Auge behindert bekanntlich das Sehvermögen.

Offenbar schenkt die Ministerin dem Kirchenfunktionär Behnk mehr Glauben als ihren eigenen Beamten, die – im Gegensatz zu jenem – die Schule seit Jahren genau kennen. Auf mehrfache Einladungen, die Schule selbst kennen zu lernen, hat Frau Hohlmeier bis heute nicht reagiert. Ihren Amtseid, der sie zu weltanschaulicher Neutralität verpflichten würde, scheint die Katholikin diesbezüglich nicht besonders ernst zu nehmen.

Zur selben Zeit wird bekannt, dass in Auerbach (Oberpfalz) Nonnen in einer katholischen Schule eigenhändig sexualkundliche Seiten aus einem Biologiebuch herausgerissen haben. Sie stehen offenbar dem katholischen „Engelwerk“ nahe und machen den Kindern Angst vor dem Teufel. Im Kindergarten wird den Kindern mit dem baldigen Tod gedroht, wenn sie nicht brav sind; wer beim Essen spricht, muss in die Abstellkammer. Hier wird das Kultusministerium erst aktiv, als die Eltern protestieren. Einige der Nonnen werden nicht weiter beschäftigt, die Kindergartenleiterin wird abgesetzt. Doch was wäre geschehen, wenn solche Dinge in einer urchristlichen Einrichtung geschehen wären? Man hätte mit Sicherheit sämtliche Einrichtungen der Glaubensgemeinschaft sofort geschlossen, von der Medienkampagne ganz zu schweigen. Doch hier, wo einmal tatsächliche (und nicht nur eingebildete) Missstände vorliegen, schweigt Behnk. Warum wohl?
 

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