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Inquisitionsprozess in Würzburg


Kann die Wahrheit beleidigend sein? Um diese Frage ging es am Donnerstag, den 14.12. vor dem Amtsgericht Würzburg. Unter reger Beteiligung vor allem ausländischer Medien wurde der 50-jährige Kirchenkritiker Matthias Holzbauer am Ende zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern beleidigt haben soll. Sein Rechtsanwalt Dr. Sailer sprach von einem „Fehlurteil mit skandalöser Begründung“ und kündigte Berufung an. Noch im Gerichtssaal lehnte er den Amtsrichter Dr. Hubert Stühler wegen Befangenheit ab.
 

Im Amtsgericht Würzburg Unter reger Beteiligung vor allem ausländischer Medien wurde ein 50-jähriger Kirchenkritiker zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern beleidigt haben soll.

Der Journalist, der der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nahe steht, hatte die Lutherkirche in einem Flugblatt unter anderem als „antisemitisch“, als „totalitär“ und als „Inquisitions-Sekte“ bezeichnet. Dieses Flugblatt war nach seinen eigenen Angaben eine Reaktion auf ein Interview, dass der lutherische „Sektenbeauftragte“ Wolfgang Behnk der Münchner Bild-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte Behnk vor einen von Anhängern der Glaubensgemeinschaft betriebenen Marktstand auf dem Münchner Viktualienmarkt „gewarnt“. Dieser Stand, so die Bild-Zeitung, sei der Stand einer „dubiosen Sekte“.

Schon seit Jahren hatte Behnk gegen die Glaubensgemeinschaft Stimmung gemacht. Ihre Anhänger bezeichnete er als „selbstmordgefährdet"; er verdächtigte sie völlig unbegründet des „Datenmissbrauchs und trieb damit sogar einen ganzen Betrieb in den Ruin; ihr Schule, die nicht nur staatlich genehmigt, sondern inzwischen sogar staatliche anerkannt ist, bezeichnete er als „menschenrechtswidrig“.

Im Gegenzug warnte nun der Journalist und Buchautor vor der lutherischen „Inquisitions-Sekte“, die religiöse Konkurrenten mit übler Nachrede öffentlich niedermache. Dies alles tue Behnk im Auftrag seines Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich, weshalb dieser in dem Flugblatt als „geistiger Brandstifter“ bezeichnet wurde. Außerdem verwies der Flugblattschreiber auf die antisemitische Vergangenheit der Lutherkirche und zitierte dazu ausführlich antijüdische Aussagen Martin Luthers und des bayerischen Landesbischofs Hans Meiser (Amtszeit 1933-1955).

Rechtsanwalt Dr. Sailer verwies darauf, dass in dem Flugblatt, gegen das die Lutherkirche Strafanzeige gestellt hatte, alle Vorwürfe mit unbestreitbaren Tatsachenbezügen untermauert worden seien, wodurch sie nach herrschender Rechtssprechung nicht mehr als „Schmähungen“ angesehen werden könnten. Kirchenvertreter hätten zudem jahrelang die urchristliche Glaubensgemeinschaft mit Schmähungen überschüttet, indem er sie als „totalitär“ und „Psychosekte“ verunglimpfte, ohne dass jemals eine Anklage erhoben worden sei. Es bestehe Anlass zu der Befürchtung, dass hier ein Kritiker der Kirche eingeschüchtert und kriminalisiert werden solle.

Amtsrichter Dr. Stühler folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er begründete seinen Schuldspruch unter anderem damit, es hätte ihn „befremdet“, dass der Verteidiger den Prozess zu einer Auseinandersetzung um die Religionsfreiheit „hochstilisiert“ habe. Daraufhin kam es zum Eklat: Der Anwalt Dr. Sailer lehnte den Richter noch im Gerichtssaal nachträglich wegen „Befangenheit“ ab. Wer sich durch das Grundrecht der Religionsfreiheit „befremdet“ fühle, der könne kein objektiver Richter sein. Dr. Stühler weigerte sich daraufhin, den Befangenheitsantrag zu Protokoll zu nehmen. Der Anwalt habe, so wörtlich, „zwei Hände und könne schreiben“, also seinen Antrag schriftlich stellen. Dr. Sailer sagte dem Richter, dass er dies für eine Unverschämtheit halte, fügte sich jedoch und bat um Sitzungsunterbrechung, um seinen Antrag schriftlich zu formulieren. Normalerweise werden solche Anträge ohne weiteres protokolliert.

Dr. Sailer äußerte nach dem Prozess sein Unverständnis über dieses Urteil, mit dem die gesamte aktuelle Rechtssprechung zum Äußerungsrecht einfach übergangen worden sei. Die Aussagen des Richters Dr. Hubert Stühler seien in keiner Weise fundiert, sondern unhaltbare Meinungsäußerungen gewesen. Der Anwalt kündigte Berufung zum Landgericht Würzburg an.

Der Prozess fand unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Etwa 100 Zuhörer wollten den Prozess mitverfolgen, mehr als die Hälfte musste jedoch draußen bleiben. Das Publikum im vollbesetzten Saal äußerte Unmut, als Staatsanwalt Dr. Dietrich Geuder versuchte, die antisemitischen Ausfälligkeiten des ehemaligen Landesbischofs Meiser mit dessen „vielschichtiger Persönlichkeit“ zu verharmlosen. Fernsehteams aus Italien, Spanien und Slowenien machten auf den Gerichtsfluren zahlreiche Interviews und kündigten an, die offensichtliche Gefährdung der Religionsfreiheit in Deutschland in ihren Ländern zum Thema zu machen.

Für Aufsehen sorgten im Umfeld des Prozesses Anhänger der Glaubensgemeinschaft, als sie versuchten, vor dem Gerichtsaal ein schlichtes Holzkreuz aufzustellen. Nach etwa zehn Minuten wurden sie vom Justizpersonal auf den Gehsteig vor dem Justizgebäude verwiesen. Der aus München angereiste lutherische „Sektenbeauftragte“ Behnk forderte vergeblich, gegen die Urchristen wegen des Aufstellens eines Kreuzes (!) ein Ordnungsgeld zu verhängen. Gegenüber Passanten begründeten die Christusfreunde ihr Vorgehen wie folgt:

„Wie einst bei der Inquisition wird im Namen des Kreuzes gerichtet. Wir tragen das Kreuz der Erlösung und des Friedens, das Kreuz der Urchristen“.

Im Vorfeld des Prozesses war es zu einer Hausdurchsuchung in der Waldbrunner Wohnung des Urchristen gekommen, was ein Verteidiger als „völlig überzogene Maßnahme“ bezeichnete, die nur der Einschüchterung eines Angehörigen einer den Kirchen unliebsamen Glaubensgemeinschaft gedient haben könne.

Während des Prozesses gab Matthias Holzbauer in eigener Sache eine Erklärung ab, die hier nachgelesen werden kann.

Eine ausführliche Dokumentation und Kommentierung des Prozesses findet sich in der Broschüre "Wie in Würzburg das Recht verbogen wird."

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