Der Journalist, der der
Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nahe steht, hatte die
Lutherkirche in einem Flugblatt unter anderem als „antisemitisch“, als
„totalitär“ und als „Inquisitions-Sekte“ bezeichnet. Dieses Flugblatt
war nach seinen eigenen Angaben eine Reaktion auf ein Interview, dass
der lutherische „Sektenbeauftragte“ Wolfgang Behnk der Münchner
Bild-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte Behnk vor einen von
Anhängern der Glaubensgemeinschaft betriebenen Marktstand auf dem
Münchner Viktualienmarkt „gewarnt“. Dieser Stand, so die
Bild-Zeitung, sei der Stand einer „dubiosen Sekte“.
Schon seit Jahren hatte Behnk gegen die Glaubensgemeinschaft Stimmung
gemacht. Ihre Anhänger bezeichnete er als „selbstmordgefährdet"; er
verdächtigte sie völlig unbegründet des „Datenmissbrauchs und trieb
damit sogar einen ganzen Betrieb in den Ruin; ihr Schule, die nicht nur
staatlich genehmigt, sondern inzwischen sogar staatliche anerkannt ist,
bezeichnete er als „menschenrechtswidrig“.
Im Gegenzug warnte nun der Journalist und Buchautor vor der lutherischen
„Inquisitions-Sekte“, die religiöse Konkurrenten mit übler Nachrede
öffentlich niedermache. Dies alles tue Behnk im Auftrag seines
Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich, weshalb dieser in dem
Flugblatt als „geistiger Brandstifter“ bezeichnet wurde. Außerdem
verwies der Flugblattschreiber auf die antisemitische Vergangenheit der
Lutherkirche und zitierte dazu ausführlich antijüdische Aussagen
Martin Luthers und des bayerischen Landesbischofs Hans Meiser
(Amtszeit 1933-1955).
Rechtsanwalt Dr. Sailer verwies darauf, dass in dem Flugblatt, gegen das
die Lutherkirche Strafanzeige gestellt hatte, alle Vorwürfe mit
unbestreitbaren Tatsachenbezügen untermauert worden seien, wodurch
sie nach herrschender Rechtssprechung nicht mehr als „Schmähungen“
angesehen werden könnten. Kirchenvertreter hätten zudem jahrelang die
urchristliche Glaubensgemeinschaft mit Schmähungen überschüttet, indem
er sie als „totalitär“ und „Psychosekte“ verunglimpfte, ohne dass jemals
eine Anklage erhoben worden sei. Es bestehe Anlass zu der Befürchtung,
dass hier ein Kritiker der Kirche eingeschüchtert und kriminalisiert
werden solle.
Amtsrichter Dr. Stühler folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Er begründete seinen Schuldspruch unter anderem damit, es hätte ihn
„befremdet“, dass der Verteidiger den Prozess zu einer
Auseinandersetzung um die Religionsfreiheit „hochstilisiert“
habe. Daraufhin kam es zum Eklat: Der Anwalt Dr. Sailer lehnte den
Richter noch im Gerichtssaal nachträglich wegen „Befangenheit“
ab. Wer sich durch das Grundrecht der Religionsfreiheit „befremdet“
fühle, der könne kein objektiver Richter sein. Dr. Stühler weigerte sich
daraufhin, den Befangenheitsantrag zu Protokoll zu nehmen. Der Anwalt
habe, so wörtlich, „zwei Hände und könne schreiben“, also seinen Antrag
schriftlich stellen. Dr. Sailer sagte dem Richter, dass er dies für eine
Unverschämtheit halte, fügte sich jedoch und bat um
Sitzungsunterbrechung, um seinen Antrag schriftlich zu formulieren.
Normalerweise werden solche Anträge ohne weiteres protokolliert.
Dr. Sailer äußerte nach dem Prozess sein Unverständnis über dieses
Urteil, mit dem die gesamte aktuelle Rechtssprechung zum Äußerungsrecht
einfach übergangen worden sei. Die Aussagen des Richters Dr. Hubert
Stühler seien in keiner Weise fundiert, sondern unhaltbare
Meinungsäußerungen gewesen. Der Anwalt kündigte Berufung zum
Landgericht Würzburg an.
Der Prozess fand unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Etwa
100 Zuhörer wollten den Prozess mitverfolgen, mehr als die Hälfte musste
jedoch draußen bleiben. Das Publikum im vollbesetzten Saal äußerte
Unmut, als Staatsanwalt Dr. Dietrich Geuder versuchte, die
antisemitischen Ausfälligkeiten des ehemaligen Landesbischofs Meiser mit
dessen „vielschichtiger Persönlichkeit“ zu verharmlosen. Fernsehteams
aus Italien, Spanien und Slowenien machten auf den Gerichtsfluren
zahlreiche Interviews und kündigten an, die offensichtliche Gefährdung
der Religionsfreiheit in Deutschland in ihren Ländern zum Thema zu
machen.
Für Aufsehen sorgten im Umfeld des Prozesses Anhänger der
Glaubensgemeinschaft, als sie versuchten, vor dem Gerichtsaal ein
schlichtes Holzkreuz aufzustellen. Nach etwa zehn Minuten wurden sie
vom Justizpersonal auf den Gehsteig vor dem Justizgebäude verwiesen. Der
aus München angereiste lutherische „Sektenbeauftragte“ Behnk forderte
vergeblich, gegen die Urchristen wegen des Aufstellens eines Kreuzes (!)
ein Ordnungsgeld zu verhängen. Gegenüber Passanten begründeten die
Christusfreunde ihr Vorgehen wie folgt:
„Wie einst bei der Inquisition wird im Namen
des Kreuzes gerichtet. Wir tragen das Kreuz der Erlösung und des
Friedens, das Kreuz der Urchristen“.
Im Vorfeld des Prozesses war es zu einer Hausdurchsuchung in der
Waldbrunner Wohnung des Urchristen gekommen, was ein Verteidiger als
„völlig überzogene Maßnahme“ bezeichnete, die nur der Einschüchterung
eines Angehörigen einer den Kirchen unliebsamen Glaubensgemeinschaft
gedient haben könne.
Während des
Prozesses gab Matthias Holzbauer in eigener Sache eine Erklärung ab, die
hier
nachgelesen werden kann.
Eine ausführliche
Dokumentation und Kommentierung des Prozesses findet sich in der
Broschüre
"Wie in Würzburg das Recht verbogen wird."