Aktuell

 

Ablenkungsstrategie: 

Diözese Würzburg 

verursacht Stimmungsmache 

gegen religiöse Minderheit 

 

Eine 45-jährige Frau gibt an, als Kind in einem Würzburger Beichtstuhl mehrfach Opfer eines Sexualverbrechers im Priestergewand geworden zu sein. Erst nach vielen Jahren, wie bei traumatisierten Opfern nicht selten, wagt sie den Schritt an die Öffentlichkeit. Und sie will Schadenersatz. Doch noch vor Beginn des Prozesses geht die Diözese Würzburg mit einer Presseerklärung (17.7.06) an die Öffentlichkeit und zweifelt die Beweiskraft der Aussagen der Frau an. Dass man der Frau vorab schon einmal 15 000 Euro gezahlt hatte, habe „karitative Gründe“ gehabt und sei kein Schuldeingeständnis

Der Anwalt der Frau, Christian Sailer aus Marktheidenfeld, äußert sich in seiner Replik (17.7.06) verwundert darüber, dass die Diözese den Prozess nicht abwarten will. Er vermutet dahinter die Absicht, „gegen die Klägerin vorweg Stimmung zu machen.“ 

Damit sollte er Recht behalten – allerdings in etwas anderem Sinne, als er dachte. Stimmung gemacht wurde nämlich in der Presse zunächst weniger gegen die Klägerin als gegen den Anwalt, genauer gesagt: gegen die religiöse Minderheit, das Universelle Leben, der er angehört. Wohlgemerkt: Nicht die Klägerin selbst, „nur“ der Anwalt! 

Und das geht so: Während die Diözese Würzburg nur wie nebenbei den Namen und Wohnort des Anwalt erwähnt, greift der lutherische Pfarrer und Rufmordbeauftragte Michael Fragner den Ball sofort auf und schmäht Sailer als „Sektenanwalt“. Dies wiederum ist eine Steilvorlage für die Passauer Neue Presse, die am 18.7.06 („Im Beichtstuhl missbraucht? Frau fordert von Diözese Geld“) über den Fall berichtet. Im letzten Absatz des Artikels bekommt der PNP-Leser dann den üblichen Verleumdungs-Schrott unter die Nase gerieben, den kirchliche Rufmordbeauftragte über das Universelle Leben zu verbreiten pflegen: wie gewohnt reine Projektionen kirchlicher Defizite auf den „Sündenbock“ der „ketzerischen“ Minderheit, vom angeblich „totalitären Anspruch“ bis hin zum „Druck“, der auf „missliebige Institutionen“ (die Kirchen!) und „Einzelpersonen“ (die kirchlichen Rufmordbeauftragten!) ausgeübt werde. Zu Deutsch: Sie halten nicht das Maul, wenn sie angegriffen werden, sondern sie wehren sich. Und das steht einem „Ketzer“ natürlich nicht zu. Im Mittelalter hatte man dafür einen eisernen Knebel, der dem Delinquenten in den Rachen gestopft wurde. 

So wird wieder mal das Opfer (die Minderheit) zum Täter gemacht – eine Strategie, die im weiteren Verlauf der Angelegenheit vermutlich auch bei der Frau angewendet werden soll, die es wagt, die Vergehen der Kirche beim Namen zu nennen. 

Es ist immer wieder überraschend, mit welcher Zielsicherheit kirchliche Rufmordbeauftragte wie Fragner in die historische Kiste greifen. „Sektenanwalt“ – das lässt aufhorchen. Vor etwas mehr als 70 Jahren drängte man die „Judenanwälte“ mit öffentlichen Verleumdungen aus den Gerichtsgebäuden. Und knüpfte damit wiederum an eine mittelalterliche „Tradition“ an: Im Mittelalter gab es Gesetze, wonach ein jüdischer Arzt keine Katholiken kurieren durfte und ein Jude nicht vor Gericht gegen einen Katholiken klagen oder als Zeuge aussagen durfte.  

Dahinter steckt der Gedanke: Ein andersgläubiger Arzt soll nur Andersgläubige kurieren dürfen, ein „Ketzer“ darf als Anwalt nur „Ketzer“ vertreten, ein jüdischer Schauspieler darf nur vor Juden auftreten usw. Letztlich ist dies ein Gedanke der Apartheid: Die Katholiken sollen nicht angesteckt werden. Im Buch „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch“ ist in Kapitel 3.15 („Hexenjagd in Lindelbach“, S. 420) der Fall einer Kindergärtnerin erwähnt, die 1994 von der Stadt Wertheim aufgrund ihres Glaubens entlassen wurde und die ein Journalist fragte, weshalb sie nicht in einem Kindergarten ihrer Glaubensgemeinschaft arbeite. Die Apartheid gilt auch umgekehrt: nicht nur sollen „Ketzer“ keine „Gläubigen“ vertreten, sondern Kirchenmitglieder sollen auch den „Ketzern“ nicht helfen. Ein Anwalt lutherischen Glaubens wurde 1992 – vom lutherischen Journalisten Gerhard Lenz – als „Sektenanwalt“ beschimpft, weil er es gewagt hatte, die Urchristen im Universellen Leben zu vertreten („Der Steinadler und sein Schwefelgeruch“, Kap. 3.9, S. 304) 

So versucht, die Inquisition zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Von den eigenen Verbrechen ablenken – und bei der Gelegenheit gleich wieder die „Ketzer“ diffamieren. Doch flink durchschaut und unter die Leute gebracht: So verliert die Schlange ihre Macht.

            

[ Startseite ]    [ Überblick ]    [ Aktuell ]    [ Inhaltsverzeichnis ]    [ Hintergrund ]    [ Links ]    [ Kontakt ]    [ Impressum ]    [ Schattenwelt ]